Sortierung: Die Kath. Pfarrbücherei Gusenburg verfügt über ca. 2500 Bücher: Romane, Kriminalromane, Sachbücher, Kochbücher, Kinderbücher und Bilderbücher, ferner befinden sich ca. 50 Hörbücher im Ausleihbestand.
Ansprechpartner bei Fragen:
Mona Becker Tel.: 06503 9 52 02 29
Carmen Thömmes
Büchereiöffnungszeiten: 16.01., 30.01., 27.02., 12.03., 09.04., 23.04., 07.05., 04.06., 18.06., 02.07.
Jeweils von 16-18 Uhr
Erholungs- und Freizeitanlage
Die Erholungs- und Freizeitanlage der Ortsgemeinde Gusenburg ist eine öffentliche Einrichtung zur allgemeinen Benutzung.
Die Erholungs- und Freizeitanlage der Ortsgemeinde Gusenburg verfügt über:
Grünanlagen, Weiheranlage, Aufstellflächen für Zelte und Wohnwagen, Angelhütte, Feuerstelle, Schutzhütte, Toilettenanlage
Anfragen zur Nutzung der o.a. Einrichtungen sowie Vermietung der Angelhütte an:
Baujahr: 1986/87 Hallengröße: 405 m² (15 m x 27 m)
Hallennutzung: Schulsport und schulische Veranstaltungen, Trainings- und Wettkampfbetrieb der Vereine, einmalige sportliche und außersportliche Veranstaltungen der Vereine, Privatveranstaltungen (Geburtstags-, Hochzeitsfeiern etc.) sind nicht erlaubt
Verfahren für einmalige Veranstaltungen: Beantragung der Nutzung gem. beigefügtem .pdf-Vordruck, mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung
Kurzbeschreibung: Das Gemeindehaus ist ein öffentliche Einrichtung der Ortsgemeinde Gusenburg und besteht: im Untergeschoß aus: - zwei Garagen für die Feuerwehr Gusenburg - einer Garage für die Ortsgemeinde Gusenburg
im Obergeschoß aus: - einem Saal (der für Veranstaltungen bis ca. 50 Personen ausreichend Platz bietet) - Damen- u. Herrentoilette sowie Behinderten WC - einer kleinen Küche
Bei dem Gemeindehaus handelt es sich um ein gemischt genutztes Gebäude.
Die Räume im Untergeschoß sind zur ausschließlichen Nutzung durch die Feuerwehr bzw. durch die Ortsgemeinde bestimmt.
Die Räume im Obergeschoß stehen allen örtlichen Vereinen und Gruppen für Proben, Besprechungen sowie allen Bürgern für private Veranstaltungen zur Verfügung.
Die Benutzung des Gemeindehauses für private Veranstaltungen ist beim Ortsbürgermeister zu beantragen.
Einzelheiten legt die Benutzungsordnung und Entgelttabelle für die Benutzung des Gemeindehauses in der Ortsgemeinde vom 02.03.2006 fest.