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Siegfried Joram
Ortsbürgermeister

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Aktuelles

Kommunale Waerme2Pressemitteilung

Kommunale Wärmeplanung für Gusenburg

Nahwärmenetz für Ortskern wird untersucht!

Die Bestandsaufnahme und die Potential-Analyse im Rahmen der Wärmeplanung haben ergeben, dass die Errichtung eines Nahwärmenetzes in Gusenburg untersucht werden sollte. Hierzu wird in einem nächsten Schritt eine Vorstudie unter Beteiligung der Bürger durchgeführt.

Die Kommunen sind verpflichtet, Pläne für ihre zukünftige Wärmeversorgung zu erstellen. Das legt das sogenannte Wärmeplanungsgesetz (WPG) fest.

Ziel dessen ist es, die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor langfristig zu senken und vermehrt regenerative Energiequellen für Heizzwecke zu nutzen. Gleichzeitig macht sich bei vielen Bürgerinnen und Bürgern die ab dem Jahr 2021 eingeführte CO2-Stufensteuer auf fossile Energieträger wie Erdgas und Heizöl bei den anfallenden Heizkosten zunehmend kostentreibend bemerkbar. Auch die Gebäudeeigentümer in Gusenburg stehen vor der Frage, wie sie mittelfristig kostengünstig auf eine nachhaltige, klimaneutrale Wärmeversorgung umstellen können.

Eine Bestandsaufnahme d.h. Analyse des aktuellen Wärmebedarfs der Gebäude und der bestehenden Infrastruktur durch die Energie- und Klimaschutzagentur Rheinland-Pfalz hat gezeigt, dass der Wärmebedarf der Ortsgemeinde Gusenburg bei 17 Gigawattstunden liegt. Derzeit werden 76 % des Bedarfs durch Ölheizungen gedeckt, während der Anteil erneuerbarer Energien bei 20 % liegt. Das durchschnittliche Alter der Heizkessel beträgt 19 bis 20 Jahre, was auf einen erheblichen Modernisierungsbedarf hinweist.

Im Rahmen einer Potenzialanalyse wurde des Weiteren untersucht, wie die Reduzierung des fossilen Anteiles der Wärmeerzeugung, insbesondere durch Nutzung erneuerbarer Energien bis zum Jahr 2045, klimaneutral gestaltet werden kann. Im Ergebnis zeigt sich, dass Umweltwärme, insbesondere oberflächennahe Geothermie das größte Potenzial in Gusenburg bietet. Ein Wärmenetz eignet sich danach in Gusenburg besonders für ältere Gebäude mit hohem Wärmebedarf und dichter Bebauung. In Gusenburg könnte perspektivisch ein Nahwärmenetz im Ortskern eine realistische Lösung für eine regenerative und gemeinschaftliche Wärmeversorgung sein.

Die Ortsgemeinde Gusenburg hat in der Ratssitzung am 09.10.2025 beschlossen, das Angebot einer kostenlosen Vorstudie einschließlich Bürger-Informationsveranstaltung und Interessenabfrage bei den Gusenburger Bürgern durch die Energie- und Klimaschutzagentur Rheinland-Pfalz zu nutzen, um so eine Entscheidungsgrundlage für die Beauftragung einer weiterführenden kostenpflichtigen Machbarkeitsstudie zu erhalten.

Im Rahmen einer Bürger-Informationsveranstaltung sollen jetzt interessierte Bürger über ein mögliches Wärmenetz in der Ortslage Gusenburger informiert werden, um mit Gebäudeeigentümern ins Gespräch zu kommen sowie das Interesse an einem Anschluss an ein Wärmenetz abzufragen.

Wie ein mögliches Nahwärmenetz aussehen kann und was das für die potenziellen Anschlussnehmer bedeutet, soll in einer Bürger-Informationsveranstaltung am Samstag, dem 31.Januar 2026, 14:00 Uhr im Feuerwehr- und Gemeindehaus in Gusenburg erörtert werden.

Organisiert wird diese Veranstaltung durch das Klimaschutzmanagement der VG- Hermeskeil in Kooperation mit der Ortsgemeinde Gusenburg und der Energie- und Klimaschutzagentur Rheinland-Pfalz.

Bekanntmachung

Bürgerpflichten im Winterdienst!

 

Aus gegebener Veranlassung weise ich auf die „Satzung der Ortsgemeinde

Gusenburg über die Reinigung öffentlicher Straßen vom 24.10.2011“ in

Auszügen hin.

§ 1 Reinigungspflichtige

Die Straßenreinigungspflicht, die gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 LStrG der

Gemeinde obliegt, wird den Eigentümern und Besitzern derjenigen bebauten

und unbebauten Grundstücke auferlegt, die durch eine öffentliche Straße

erschlossen werden oder die an sie angrenzen.

§ 2 Gegenstand der Reinigungspflicht

…Die Reinigungspflicht umfasst den Teil der Straßenfläche einschließlich

Gehwege, der zwischen der Mittelline der Straße, und der gemeinsamen Grenze

von Grundstück und Straße/Gehweg liegt….

§ 6 Schneeräumung

(1) Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und Gehwegen

erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen.

Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu beseitigen.

Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen

und Gehwegen nicht eingeschränkt und der Abfluss von Oberflächenwasser nicht

beeinträchtigt wird.

Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von 1,5 m

von Schnee frei zu halten…

(2) Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg und die

Fahrbahn geschafft werden.

(3) In der Zeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte

sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte

zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind

werktags bis 7:00 Uhr, Sonn- und Feiertags bis 9:00 Uhr des folgenden Tages zu

beseitigen.

§ 7 Bestreuen der Straße

(1) Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüberwege und die

besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte.

Soweit in der Straße kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von

1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.

Überwege sind als solche besonders gekennzeichnete Übergänge für den

Fußgängerverkehr sowie die belebten und unerlässlichen Übergänge an

Straßenkreuzungen und -einmündungen in Verlängerung der Gehwege.

An Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs ist bei Glätte so zu streuen,

dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist.

(2) Die Benutzbarkeit der Gehwege, Fußgängerüberwege und der besonders

gefährlichen Fahrbahnstellen ist durch Bestreuen mit abstumpfenden Stoffen (Asche,

Sand, Sägemehl, Granulat) herzustellen. Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen.

Salz oder sonstige auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten; ihre Verwendung

ist nur erlaubt:

a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen), in denen durch

Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist,

b) an besonders gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z.B. Treppen, Rampenaufoder

-abgängen, starken Gefäll- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen

Gehwegabschnitten.

(3)…Die Straßen und Gehwege sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu

streuen, dass während der allgemeinen Verkehrszeiten auf den Gehwegen,

Fußgängerüberwegen und besonders gefährlichen Fahrbahnstellen keine

Rutschgefahr besteht. § 6 Abs. 3 gilt entsprechend.

Anmerkungen/Hinweise!:

1. Die Fahrbahn der Ortsdurchfahrt der L 147 wird durch den LBM geräumt und

gestreut, den Anwohnern obliegen weiterhin die Räumung und

Bestreuung der Gehwege.

2. Die Räum- und Streuplicht obliegt den Anwohnern!

Der Gemeindemitarbeiter unterstützt im Rahmen verfügbarer Kapazitäten bei

der Räumung der Fahrbahn mit dem Gemeindetraktor.

Es wird gebeten, nicht auf Gehwegen und möglichst nicht auf der

Fahrbahn zu parken, um das Räumen nicht zu behindern!

3. Fundstelle der Satzung der Ortsgemeinde Gusenburg über die Reinigung

öffentlicher Straßen vom 24.10 2011: hermeskeil.de/buergerverwaltung/

satzungen/ortsgemeinde-gusenburg/

4. Hinweis A.R.T: Keine Abholung/Leerung der Abfallbehälter bei Eis- und

Schneeglätte, wenn die Zufahrtsstraße nicht geräumt wurde.

Abfallbehälter für Restabfall und Altpapier, Sperrabfall und Gelbe Säcke

müssen dann zur nächsten für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße

gebracht werden.

Ausgefallene Touren werden nicht nachgefahren.

Fundstelle: https://www.art-trier.de/seite/abholung-von-restabfaellen

Siegfried Joram, Ortsbürgermeister

Bekanntmachung
Vereinsneugründung: Roller- und Fahrradfreunde Gusenburg e.V.
Lt. Amtsgericht Wittlich vom 01.09.2025 ist die Eintragung im Vereinsregister:
Roller- und Fahrradfreunde Gusenburg e.V. erfolgt.
In der Gründungsversammlung am 14.03.2025 erklärten 28 Mitglieder mit ihrer Unterschrift die Mitgliedschaft in diesem Verein.
Zweck und Aufgaben des Vereins:
  • Die Förderung zur Erhaltung der Gesundheit und Steigerung der körperlichen Fitness
  • Die Förderung des Umweltschutzes
  • Die Förderung des Sports
Jede Bürgerin und jeder Bürger aus Gusenburg und Umgebung ist im Verein herzlich willkommen!
Kontakt: Erwin Weber (Schriftführer), 54413 Gusenburg, Keller Straße 26
Siegfried Joram, Ortsbürgermeister
Bekanntmachung: Baubeginnanzeige Windpark Reinsfeld-Grimburg

Die Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) errichtet einen Windpark auf der Gemarkung Reinsfeld und Grimburg.

Die Ortsgemeinde Gusenburg ist aufgrund der Zuwegung und Kabelführung für die beiden Grimburger WEA über Gusenburger Gemarkung betroffen.

Die Zuwegung verläuft über die Schranke des ehemaligen Standortübungsplatzes entlang des Feldwirtschaftsweges: Modellflugplatz, Primmen, Verlängerung Keller Straße Richtung Grimburg.

Einzelne Baumfällarbeiten werden hier in den Kurvenbereichen notwendig.

Bauzeitplan:

• Ab Anfang November 2025: Beginn der Rodungsarbeiten in den Waldbereichen Grimburg/Reinsfeld.

• Ab Januar 2026 Kampfmittelsondierungen auf den einzelnen Teilflächen Grimburg/Reinsfeld.

• Ab März 2026: Start der Tiefbauarbeiten.

• Im Bereich der Zuwegung auf Gusenburger Gemarkung kommt es in der Rodungs- und Bauphase zu vermehrtem Verkehrsaufkommen von Transport- und Baustellenfahrzeugen.

• Daher sollte dieser Bereich von Freizeitsportlern und Wanderern gemieden werden.

Siegfried Joram, Ortsbürgermeister

Bekanntmachung: Veranstaltung des Digital-Botschafters in Gusenburg

Der ehrenamtliche Digital-Botschafter Günter Rex hatte sich im Rahmen des Seniorennachmittags persönlich vorgestellt und sein Unterstützungsangebot beim Umgang und der Nutzung von Smartphone und Tablet erläutert.

Da die bisherigen Veranstaltungen gut besucht waren, bietet Günter Rex jetzt seine Unterweisungen/Hilfestellungen regelmäßig mittwochs von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Gemeindehaus an.

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen den kostenfreien Service rege zu nutzen.

Ortsbürgermeister Siegfried Joram

Bekanntmachungen: Die vorbereitenden Arbeiten für Windpark Gusenburg Nord beginnenab Mitte September 2025
Die Firma Jade Natur Energie hat angezeigt, dass in Kürze mit den Arbeiten zur Realisierung des Windparkprojekts Gusenburg Nord begonnen wird.
Geplant sind insgesamt sieben Windenergieanlagen (WEA) des Typs Nordex N163. Fünf der sieben Anlagen befinden sich auf der Gemarkung der Ortsgemeinde Gusenburg. Zwei nördlich des Modelflugplatzes hinter der ehem.
Standortschießanlage und drei weitere im gegenüberliegenden Perschwald.
Zwei weitere Anlagen befinden sich auf der angrenzenden Gemarkung der Stadt Hermeskeil. Eine Anlage östlich der ehem. Standortschießanlage auf dem ehem. Standortübungsplatz sowie eine weitere nördlich der Wochenend-Ferienhaus-Siedlung „Im Trieschelbach“.
Im Rahmen der Errichtung des Windparkprojekts Gusenburg Nord hat die Firma Jade Natur Energie das Forstamt Hochwald mit der Rodung der erforderlichen Infrastrukturflächen für die sieben WEA beauftragt.

Die Rodungen werden voraussichtlich ab Mitte September 2025 beginnen und einige Wochen in Anspruch nehmen.

Im Rahmen der Rodungs- und späteren Bauarbeiten sind im Bereich des Feldwirtschaftsweges Primmen, Modellflugplatz Richtung Schranke Einschränkungen bzw. Behinderungen durch die zum Einsatz kommenden Forst- und Baumaschinen für den Verkehr von landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Wanderern und Freizeitsportler möglich.

Des Weiteren muss an den beiden Zufahrten zu den Windpark-Arealen von der Landesstraße L147 im Rahmen der Rodungs- und späteren Bauarbeiten mit erhöhtem Verkehrsaufkommen gerechnet werden.

Zufahrt 1 (Perschwald): Asphaltierte Zufahrt zur Schranke Richtung ehem.
Standortschießanlage in Fahrtrichtung Hermeskeil links abzweigend
Zufahrt 2 (Trieschelbach): Waldweg auf Hermeskeiler Gemarkung in
Fahrtrichtung Hermeskeil rechts abzweigend

Bauzeitplan:

Der Beginn der ersten Wegebau- und Erdarbeiten ist nach momentanem
Stand ab Anfang November 2025 vorgesehen.

Die Anlieferung der Windenergieanlagen Großkomponenten wird aus heutiger Sicht, in Abhängigkeit der Transportgenehmigungen ab August 2026
erfolgen.

Der Abschluss der WEA-Errichtungen sowie die Inbetriebnahme der Windenergieanlagen sind nach aktuellem Terminplan bis Ende Juni 2027 vorgesehen.
Anschließend können die Rückbau- und Renaturierungsmaßnahmen temporärer Baubereiche umgesetzt werden.

Diese Arbeiten werden dann noch bis mindestens Ende März 2028 andauern.

Siegfried Joram, Ortsbürgermeister
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