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Gusenburg Wappen nbSehr geehrte Gäste, sehr geehrte Besucher der Webseite Gusenburg.de,
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Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Joram
Ortsbürgermeister
E-Mail: info@gusenburg.de

Aktuelles

Bekanntmachung
Bebauungsplan "Moosbruch/Hinter der Anwand", OG Gusenburg
Bebauungsplan der Ortsgemeinde Gusenburg, Teilgebiet „Moosbruch/Hinter der Anwand; Bekanntmachung der 2. öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ortsgemeinderat Gusenburg hat in seiner Sitzung am 20.03.2025 die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes, Teilgebiet „Moosbruch/Hinter der Anwand“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Parallel dazu werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Die Ortsgemeinde Gusenburg beabsichtigt die Ausweisung von Wohnbauland für Ein- bis Zweifamilienhäuser am nördlichen Ortsrand. Das Plangebiet stellt eine städtebaulich sinnvolle Arrondierung des Ortsrandes dar. Von Vorteil ist zudem die räumliche Nähe zum Ortskern und zu wichtigen Einrichtungen des öffentlichen Lebens, wie z.B. die Kindertagesstätte oder die Grundschule sowie die Mehrzweckhalle und die Kirche.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird bekanntgemacht, dass der Planentwurf einschließlich der Begründung sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit
vom 26. Mai bis 27. Juni 2025
auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Hermeskeil unter „www.Hermeskeil.de/Bauen-Versorgung/Aktuelle Offenlagen“ zur allgemeinen Einsichtnahme bereitgestellt wird. Zusätzlich liegen die Unterlagen während des angegebenen Zeitraums bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hermeskeil, Langer Markt 17, Fachbereich Bauen und Umwelt, Zimmer 413, täglich während der Dienststunden von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr, montags und dienstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags bis 18.00 Uhr, freitags jedoch nur von 08.30 bis 13.00 Uhr, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Der räumliche Geltungsbereich der Planung ergibt sich aus der dieser Bekanntmachung beiliegenden Übersichtskarte.
Stellungnahmen können während der o.a. Veröffentlichungs- bzw. Auslegungsfrist abgegeben werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail-Adresse der Verbandsgemeinde Hermeskeil: f.knop@hermeskeil.de), können aber auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hermeskeil, Fachbereich Bauen und Umwelt, schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und liegen öffentlich aus bzw. werden im Internet bereitgestellt:
Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren zur frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB und Offenlage nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB vom 07.07.2020 bis 07.08.2020 zur Aufstellung des Bebauungsplans der Ortsgemeinde Gusenburg, Teilgebiet „Moosbruch / Hinter der Anwand“
Anregungen zu Baumpflanzungen im Bereich der Telekommunikationslinien, zu gegebenenfalls untertägig vorhandenen Bauwerksresten des Westwalls, sonstigen archäologischen Fundstellen und Kampfmitteln, zur Baugestaltung im Hinblick auf das Orts- und Landschaftsbild, zum ursprünglich angewandten Verfahren nach § 13b BauGB, zur Sicherstellung der im Plangebiet befindlichen, bestehenden Kompensationsfläche, zur Biotoptypenkartierung (u.a. Art, Alter, Umfang, ökologische Wertigkeit der Bäume und Sträucher) und Einstufung des Grünlands mit minderer Wertigkeit (Vorkommen der schwarzen Teufelskralle auf einer Wiese), zur Berücksichtigung der Lage im Naturpark Saar-Hunsrück, des angrenzenden Biotopkomplexes und der Biotopvernetzung im Rahmen der Ortsrandeingrünung, zur Erfordernis von faunistischer Untersuchungen, zu einem Begrünungsplan, zum Klimaschutz (Nutzung regenerativer Energien, Dach- bzw. Fassadenbegrünung), zu Kompensationsmaßnahmen, auch unter Berücksichtigung von Klimaschutzaspekten, zu objektbezogenen Baugrunduntersuchungen, zu Ergänzungen des geotechnischen Gutachtens, zur Freihaltung der Sichtdreiecke bei Zäunen/Einfriedungen und Begrünungen/ Bepflanzungen entlang der freien Strecke der L 147, zur Berücksichtigung des Immissionsschutzes, zur Sicherung von landwirtschaftlich gut geeigneten Nutzflächen sowie von Flächen zur Freizeit- und Erholungsnutzung, zur Berücksichtigung des derzeitigen Entwurfs des neuen Regionalplans, zum Entwässerungskonzept, zur Sicherung von Grund- und Oberflächenwasser sowie Prüfung der Verträglichkeit der Planung mit dem Trinkwasserschutz, zur Starkregenvorsorge, zur Erstellung eines hydrogeologischen Gutachtens, zum Ausschluss einer Verschlechterung der Gewässergüte des Engbachs.
Umweltbezogene Stellungnahmen von Privatpersonen liegen vor und sind in den veröffentlichten Abwägungstabellen aufgeführt.
Umweltbericht zum Bebauungsplan Teilgebiet „Moosbruch / Hinter der Anwand“
Umweltbericht mit Darstellung der Planungsvorgaben, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile; darauf aufbauend Aussagen zu den Auswirkungen der Planung und Maßnahmen zur Minimierung, Vermeidung und zum Ausgleich zu den Schutzgütern Boden/Fläche (Geologie, Bodenverhältnisse, Versiegelung, Altablagerungen), Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer und Retentionsräume, Starkregenereignisse), Klima/Luft, Pflanzen, Tiere und die biologische Vielfalt (Biotop-/Nutzungstypen, Tierwelt (Datenrecherche und Untersuchungsergebnisse zu Vögeln, Reptilien, Amphibien, Tagfaltern), Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, FFH-Verträglichkeit, geschützte Biotope gem. §30 BNatSchG/§15 LNatSchG), Landschaft und Erholung (Landschaftsraum, Landschaftsbildqualität, Naturpark Saar-Hunsrück, Wanderwege), Mensch/menschliche Gesundheit (Wohnen, Schallimmissionen), Kultur- und Sachgüter. Darlegung der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern und weiterer Belange des Umweltschutzes, Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung (Ökobilanzierung). Aufzeigen anderweitiger Planungsmöglichkeiten. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) der Umsetzung der festgesetzten Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen.
Gutachten
Geotechnischer Bericht, Erschließung des NBG Moosbruch – Hinter der Anwand in der OG Gusenburg, Baugrunduntersuchung (Umweltgeotechnik gmbH (UGG), 2023).
Grünlandkartierung (Teil 1): Ausweisung von Wohnbauflächen in Gusenburg: Überprüfung von Grünland auf den Schutzstatus gemäß §15 Landesnaturschutzgesetz Rheinland-Pfalz (Hortulus GmbH, 2021).
Grünlandkartierung (Teil 2): Ausweisung von Wohnbauflächen in Gusenburg: Überprüfung von Grünland auf den Schutzstatus gemäß §15 Landesnaturschutzgesetz Rheinland-Pfalz (Nachbeurteilung der übrigen Flächen) (Hortulus GmbH, 2021)
Faunistische Untersuchungen im Bereich des geplanten Baugebietes „Moosbruch“ in Gusenburg (Hortulus GmbH, 2022)
Schalltechnisches Gutachten, Bebauungsplan Teilgebiet „Moosbruch / Hinter der Anwand“ Ortsgemeinde Gusenburg (GSB – Schalltechnisches Beratungsbüro, 2021).
Entwässerungs- /Wasserversorgungsanlagen - Entwässerungskonzept, Erschließung des Neubaugebietes „Moosbruch / Hinter der Anwand“ in der Ortsgemeinde Gusenburg (Fuchs Ingenieurbüro GmbH, 2020).
 
Ausnahmeantrag
Ausnahmeantrag gemäß § 30 Abs. 3 BNatSchG, Bebauungsplan der Ortsgemeinde Gusenburg, Teilgebiet „Moosbruch / Hinter der Anwand“ (Landschaftsarchitekt Karlheinz Fischer BDLA, Stand: 18.12.2024), aufgrund des vollständigen Verlustes von gesetzlich geschützten Glatthaferwiesen im Norden und Osten des Geltungsbereichs.
Gusenburg, den 06.05.2025
Siegfried Joram, Ortsbürgermeister
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Ausschreibung Dorfbegleiter m/w/d
Die Ortsgemeinde Gusenburg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt Interessenten für die Tätigkeit der Dorfbegleitung m/w/d im Ehrenamt für die Dauer von zunächst 2 Jahren.
Insbesondere sollen folgende Aufgaben in Zusammenarbeit mit dem Ortsbürgermeister wahrgenommen werden:

Unterstützung der Gemeinde bei:
• Unterstützung des Ortsbürgermeisters bei der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen unter Schirmherrschaft der Ortsgemeinde.
• Gewinnung von ehrenamtlichen Mitarbeitern/Helfern zur Umsetzung von Projekten zur Unterstützung des Gemeinwohles von Jugend, Familie und Senioren in Gusenburg.
• Koordination und Durchführung von Bildungsveranstaltungen u. kulturellen Veranstaltungen für Kinder und Erwachsene.
• Verbesserung des Fremdenverkehrsangebotes in Gusenburg.
• Koordination/Organisation Schutz u. Pflege der Kulturlandschaft rund um Gusenburg.
• Organisation von Aktionsprojekten in Kooperation mit den ortsansässigen Vereinen und Initiativen.
• Sondierung von Fördermöglichkeiten für die Umsetzung der Projekte.


Die Kandidaten sollten Interesse an der gemeinschaftlichen Entwicklung der Ortsgemeinde Gusenburg mitbringen sowie über Einfühlungsvermögen und über Wertschätzung im Umgang mit anderen verfügen. Kommunikationsfähigkeit, EDV-Kenntnisse und Führerschein Klasse B werden vorausgesetzt.

Selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten wird erwartet. Nach der Regelung in der Hauptsatzung wird die ehrenamtliche Dorfbegleitung m/w/d durch den Gemeinderat Gusenburg gewählt. Für die Übernahme des Ehrenamtes wird eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 450,00 € gewährt.

Aussagefähige Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 30. Mai 2025 an Herrn Ortsbürgermeister Siegfried Joram, Engbachstr. 7, 54413 Gusenburg, gerne auch per E-Mail an siegfried-joram@t-online.de
Bekanntmachung
Der Zweckverband Kindergarten Gusenburg/Grimburg sucht schnellstmöglich eine/n ausgebildete/n Erzieher/in mit staatlicher Anerkennung oder alternativ eine/n Sozialassistent/in (m,w,d)
Es handelt sich um eine Arbeit auf Abruf im Krankheitsfall und zur Urlaubsvertretung der Mitarbeiterinnen des Kindergartens im Bedarfsfall.
Die Arbeitszeit bemisst sich jeweils nach der Dauer der Abwesenheit der Mitarbeiterinnen des Kindergartens im Krankheitsfall.
Die Anstellung und Vergütung erfolgen nach dem TVöD in der Entgeltgruppe S 8a (Erzieherstelle) bzw. S3 (Sozialassistentenstelle) des Sozial- und Erziehungsdienstes.
Wir bieten Zusammenarbeit in einem aufgeschlossenen Team, Unterstützung durch den Träger, Möglichkeit zur Fortbildung, fröhliche, aufgeweckte Kinder und interessierte Eltern.
Wir suchen:
Eine einfühlsame, flexible und freundliche Persönlichkeit.
Eine Fachkraft mit Freude an der Arbeit mit Kindern und Teamfähigkeit.
Ein qualifizierter Berufsabschluss als staatlich anerkannte/r Erzieher/Erzieherin bzw. Sozialassistent/Sozialassistentin ist Voraussetzung für die Stelle.
Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, etc.) erbitten wir bis zum 30.April.2025 per E-Mail in einer pdf Datei an hh.zimmer@hermeskeil.de

Verbandgemeindeverwaltung
Hermeskeil
Langer Markt 17
54411 Hermeskeil
Bekanntmachung
Beet-Paten-Treffen!
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger!
Mit der Bekanntmachung in der 7. Kalenderwoche wurden Beet-Paten zur Pflege der Straßenbegleitbeete in Gusenburg gesucht .Dieser Aufruf fand erfreulicher Weise eine positive Resonanz. Dennoch warten noch einige Beete auf einen Paten. Wer möchte sich noch als Beet-Pate engagieren?
Zur Koordination der Arbeiten laden wir am Samstag, dem 22.03.2025, 13:00 Uhr alle Beet-Paten, die sich bereits gemeldet haben sowie alle noch unentschlossenen Beetpaten und alle interessierten Bürger zu einer Besprechung ins Gemeindehaus ein.

Kontakt
Bei Interesse oder für weitere Fragen/Informationen bitte Frau Gabriele Reinartz, Gusenburg, Hauptstraße 44, oder den Ortsbürgermeister unter E-Mail: info@gusenburg.de oder via Tel. 06503 3029 kontaktieren.

Danke für Ihre Unterstützung!
Siegfried Joram, Ortsbürgermeister Gabriele Reinartz, Beet-Paten-Koordinatorin
Öffentliche Bekanntmachung:
Aufhebung von Gräbern / Einebnung einer Reihengrabfläche auf dem Friedhof in Gusenburg
Gemäß § 10 der Friedhofsatzung der Ortsgemeinde Gusenburg vom 01.04.2019 nebst Änderungssatzung vom 14.11.2019 sind die Ruhezeiten (25 Jahre) für die Reihengräber auf dem Grabfeld F, Grabreihe 4, Grabstätten 1-10, 12-15, Grabreihe 5, Grabstätten 2-15 abgelaufen.

Gem. § 23 Abs. 2 der Friedhofssatzung sind v. g. Grabmale innerhalb einer Frist von 3 Monaten, spätestens bis zum 15.06.2025, in Absprache mit dem Ortsbürgermeister, durch den/die Grabeigentümer zu entfernen.

Nicht beseitigte Grabstätten werden ab der 25. Kalenderwoche (16.06.2025) durch die Ortsgemeinde abgeräumt.
Durch die Nichtbeseitigung der Grabstätten innerhalb v. g. Frist wird das Einverständnis der Grabbesitzer zur Beseitigung der Grabstätten durch die Ortsgemeinde vorausgesetzt.

Die entstehenden Kosten für die Durchführung der Maßnahme werden den Grabbesitzern in Rechnung gestellt.

Grabmale, Kreuze, Grabeinfassungen, Grabschmuck und Bewuchs etc. können bis zum Einebnungstermin 15.06.2025 durch die Grabeigentümer abgeräumt werden.
Alle Gegenstände, die bis zum Einebnungstermin nicht abgeräumt werden, gehen gemäß § 23 Abs. 2 der Friedhofssatzung entschädigungslos in das Eigentum der Ortsgemeinde Gusenburg über.
Hinweis: Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grabmale nur mit vorheriger Einwilligung des Friedhofsträgers entfernt werden. Antragsvordrucke sind bei der Friedhofsverwaltung erhältlich.

Gusenburg, den 26.02.2025

Siegfried Joram, Ortsbürgermeister
Bekanntmachung:
Antrag auf Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit im Zuge der Ortsdurchfahrt Gusenburg auf der Landesstraße 147 abgelehnt
Aufgrund von Anwohnerbeschwerden hinsichtlich Lärmbelästigung durch Straßenverkehr in der Hauptstraße und Ortsdurchfahrt der Landesstraße 147 (L 147) hat die Ortsgemeinde Gusenburg den Antrag gestellt, durch Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit von 50km/h auf 30 Km/h die Lärmbelästigung zu reduzieren.
Mit Schreiben der Verbandsgemeindeverwaltung Hermeskeil vom 03.02.2025 wurde der Antrag der Ortsgemeinde wie folgt beschieden:
Zur Prüfung des Antrages der Ortsgemeinde wurde eine schalltechnische Untersuchung durch den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) mit folgendem Ergebnis durchgeführt:
Durchschnittliche stündliche Verkehrsdichte am Tag: 152 Kfz (davon 3% LKW und 4% Motorräder). Durchschnittliche stündliche Verkehrsdichte in der Nacht: 21Kfz (davon 4% LKW und 2% Motorräder).
Der Schallpegel im Verlauf der Ortsdurchfahrt L 147 wurde an insgesamt 59 Gebäuden ermittelt.

Die Übersichtskarte des schalltechnischen Untersuchungsergebnisses wird im Bekanntmachungskasten Bierfelder Straße zur individuellen Kenntnisnahme ausgehängt.
Die schalltechnische Untersuchung hat ergeben, dass der Grenzwert im Verlauf der Ortsdurchfahrt der L 147 am Tag von 69 dB (A) nicht erreicht bzw. überschritten wird.
Der Grenzwert im Verlauf der L 147 von 59 dB (A) in der Nacht lediglich an einem Gebäude (Hauptstraße Nr. 40) erreicht wird.
Eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30km/h im Bereich des betroffenen Gebäudes ist auf einer so kurzen Strecke in der Praxis nicht umsetzbar.
Im Gegenteil, es ist mit einem noch höheren Lärmpegel zu rechnen, da Fahrzeuge dann ihre Geschwindigkeit reduzieren und im Anschluss wieder beschleunigen auf erlaubte 50km/h.
Des Weiteren wird eine punktuelle, räumlich markierte Geschwindigkeitsreduzierung auf einer durchgängigen Straße von 50km/h auf 30 km/h ohne direkt erkennbaren Grund vom Fahrverkehr nicht akzeptiert. 

Da nur an einem Gebäude der Grenzwert erreicht, aber nicht überschritten wird, wird mit vorgenannter Begründung die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h aus Lärmschutzgründen durch die obere Straßenverkehrsbehörde des LBM Rheinland-Pfalz nicht genehmigt.

Siegfried Joram, Ortsbürgermeister
Bekanntmachung:
Unser Dorf soll bunt bleiben, Beet-Paten gesucht!
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger!
Die Pflege der Straßenbegleitbeete wurde bisher durch ein Pflegeteam durchgeführt, dieses hat seine Tätigkeit aus persönlichen Gründen aufgegeben. Die Pflege der Straßenbegleitbeete ist daher neu zu organisieren. Ein Bürgervorschlag ist, die Straßenbeete an ehrenamtliche Beet-Paten zur Pflege zu übergeben. Übrigens, teilweise werden bereits Blumeninseln/Blumenbeete entlang der Hauptstraße durch Anlieger gepflegt.
Wer möchte diesem Beispiel folgen? und eine Beet-Patenschaft übernehmen, ob als Einzelperson, Familie, Gruppe, Interessengemeinschaft oder Verein. Jede Initiative, jede helfende Hand ist herzlich willkommen.

Was genau ist zu tun?
Durch Beet-Patenschaften schaffen Bürgerinnen und Bürger ganz einfach und aktiv bunte Akzente im Dorf. Sie können die vorhandenen Beete mit Pflanzen verschönern oder aufwerten und pflegen was bereits da ist.

Wissenswert für den Start
• Während Sie an „Ihrem“ Beet arbeiten, sind Sie über die Ortsgemeinde Gusenburg versichert.
• Kosten für Setzlinge, Blumenerde und Mulch übernimmt die Ortsgemeinde.
• Der Baumschnitt auf Ihrem Beet wird bei Bedarf durch die Ortsgemeinde organisiert.
• Zur fachlichen Begleitung/Beratung steht Frau Gabriele Reinartz zur Seite.

Kontakt
Bei Interesse oder für weitere Fragen/Informationen bitte Frau Gabriele Reinartz, Gusenburg, Hauptstraße 44, oder den Ortsbürgermeister unter E-Mail: info@gusenburg.de oder via Tel. 06503 3029 kontaktieren.

Danke für Ihre Unterstützung!
Siegfried Joram, Ortsbürgermeister
Bekanntmachung : Tempo 30-Zone
In der Ratssitzung am 29.05.2024 wurde beschlossen, in allen Wohnstraßen der Ortsgemeinde Gusenburg, außer in der Hauptstraße (Ortsdurchfahrt L147) 30 km/h – Zonen einzurichten.
Mit dem Aufstellen der Schilder für die Tempo 30-Zone wurde begonnen.

Eine Besonderheit ist vielen Verkehrsteilnehmern nicht bekannt:
Die Tempo 30-Zone ist mit entsprechenden Schildern nur am Anfang und am Ende gekennzeichnet.
Tempo 30 gilt also auf allen Straßen, die zu diesem Gebiet gehören.
Am Anfang der Zone steht das Verkehrszeichen 274.1 „Beginn der Tempo 30-Zone“. Am Ende der Zone steht die grau hinterlegte, durchgestrichene Variante 274.2, „Ende der Tempo 30-Zone“.
An den einzelnen Straßeneinmündungen innerhalb der Tempo 30-Zone wird der Hinweis nicht wiederholt.
Von Auto- und Radfahrenden wird erwartet, dass sie wissen, dass sie sich in einer Tempo 30-Zone befinden.

Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Geschwindigkeitsbeschränkung zu befolgen.

Danke für Ihre Unterstützung.

Siegfried Joram, Ortsbürgermeister
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Neu:
Kommunalpolitik >
Alle Satzungen einschl. der konsolidierten Fassungen stehen auf der Internetseite der VG Hermeskeil:
ORTSGEMEINDE GUSENBURG | Verbandsgemeinde Hermeskeil >
Umweltfreundliche Geldanlage: Bürgerbeteiligung am Energiepark Gusenburg I
Mit der Investition in den Energiepark Gusenburg I bietet die Jade NaturEnergie Bürger*innen der Region die Möglichkeit, Teil der regionalen Energiewende zu werden und gleichzeitig von einer attraktiven Verzinsung zu profitieren.
Mehr Information >
schulgarten Einweihung des Generationentreffs mit Schulgarten am 06.05.2023 in Gusenburg

Zum Artikel: Rund um Hermeskeil Ausgabe 19/2023 >
breitbandausbau karte
Anschlussinformationen zum Glasfaserausbau UGG
Information zum Anschluss >
Ihr Glasfaseranschluss: Die Installation >
Kontaktinformation für Beschwerden bezüglich der Breitbandausbau:
Beschwerdemanagement > 
windraeder gusenburgWindräder 
Alle vier WEA sind jetzt am Netz und erzeugen Einnahmen für die Ortsgemeinde.
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