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Bebauungsplan der Ortsgemeinde Gusenburg, Teilgebiet „Moosbruch/Hinter der Anwand; Bekanntmachung der 2. öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ortsgemeinderat Gusenburg hat in seiner Sitzung am 20.03.2025 die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes, Teilgebiet „Moosbruch/Hinter der Anwand“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Parallel dazu werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Die Ortsgemeinde Gusenburg beabsichtigt die Ausweisung von Wohnbauland für Ein- bis Zweifamilienhäuser am nördlichen Ortsrand. Das Plangebiet stellt eine städtebaulich sinnvolle Arrondierung des Ortsrandes dar. Von Vorteil ist zudem die räumliche Nähe zum Ortskern und zu wichtigen Einrichtungen des öffentlichen Lebens, wie z.B. die Kindertagesstätte oder die Grundschule sowie die Mehrzweckhalle und die Kirche.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird bekanntgemacht, dass der Planentwurf einschließlich der Begründung sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit
vom 26. Mai bis 27. Juni 2025
auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Hermeskeil unter „www.Hermeskeil.de/Bauen-Versorgung/Aktuelle Offenlagen“ zur allgemeinen Einsichtnahme bereitgestellt wird. Zusätzlich liegen die Unterlagen während des angegebenen Zeitraums bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hermeskeil, Langer Markt 17, Fachbereich Bauen und Umwelt, Zimmer 413, täglich während der Dienststunden von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr, montags und dienstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags bis 18.00 Uhr, freitags jedoch nur von 08.30 bis 13.00 Uhr, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Der räumliche Geltungsbereich der Planung ergibt sich aus der dieser Bekanntmachung beiliegenden Übersichtskarte.
Stellungnahmen können während der o.a. Veröffentlichungs- bzw. Auslegungsfrist abgegeben werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail-Adresse der Verbandsgemeinde Hermeskeil: f.knop@hermeskeil.de), können aber auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hermeskeil, Fachbereich Bauen und Umwelt, schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und liegen öffentlich aus bzw. werden im Internet bereitgestellt:
Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren zur frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB und Offenlage nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB vom 07.07.2020 bis 07.08.2020 zur Aufstellung des Bebauungsplans der Ortsgemeinde Gusenburg, Teilgebiet „Moosbruch / Hinter der Anwand“
Anregungen zu Baumpflanzungen im Bereich der Telekommunikationslinien, zu gegebenenfalls untertägig vorhandenen Bauwerksresten des Westwalls, sonstigen archäologischen Fundstellen und Kampfmitteln, zur Baugestaltung im Hinblick auf das Orts- und Landschaftsbild, zum ursprünglich angewandten Verfahren nach § 13b BauGB, zur Sicherstellung der im Plangebiet befindlichen, bestehenden Kompensationsfläche, zur Biotoptypenkartierung (u.a. Art, Alter, Umfang, ökologische Wertigkeit der Bäume und Sträucher) und Einstufung des Grünlands mit minderer Wertigkeit (Vorkommen der schwarzen Teufelskralle auf einer Wiese), zur Berücksichtigung der Lage im Naturpark Saar-Hunsrück, des angrenzenden Biotopkomplexes und der Biotopvernetzung im Rahmen der Ortsrandeingrünung, zur Erfordernis von faunistischer Untersuchungen, zu einem Begrünungsplan, zum Klimaschutz (Nutzung regenerativer Energien, Dach- bzw. Fassadenbegrünung), zu Kompensationsmaßnahmen, auch unter Berücksichtigung von Klimaschutzaspekten, zu objektbezogenen Baugrunduntersuchungen, zu Ergänzungen des geotechnischen Gutachtens, zur Freihaltung der Sichtdreiecke bei Zäunen/Einfriedungen und Begrünungen/ Bepflanzungen entlang der freien Strecke der L 147, zur Berücksichtigung des Immissionsschutzes, zur Sicherung von landwirtschaftlich gut geeigneten Nutzflächen sowie von Flächen zur Freizeit- und Erholungsnutzung, zur Berücksichtigung des derzeitigen Entwurfs des neuen Regionalplans, zum Entwässerungskonzept, zur Sicherung von Grund- und Oberflächenwasser sowie Prüfung der Verträglichkeit der Planung mit dem Trinkwasserschutz, zur Starkregenvorsorge, zur Erstellung eines hydrogeologischen Gutachtens, zum Ausschluss einer Verschlechterung der Gewässergüte des Engbachs.
Umweltbezogene Stellungnahmen von Privatpersonen liegen vor und sind in den veröffentlichten Abwägungstabellen aufgeführt.
Umweltbericht zum Bebauungsplan Teilgebiet „Moosbruch / Hinter der Anwand“
Umweltbericht mit Darstellung der Planungsvorgaben, Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile; darauf aufbauend Aussagen zu den Auswirkungen der Planung und Maßnahmen zur Minimierung, Vermeidung und zum Ausgleich zu den Schutzgütern Boden/Fläche (Geologie, Bodenverhältnisse, Versiegelung, Altablagerungen), Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer und Retentionsräume, Starkregenereignisse), Klima/Luft, Pflanzen, Tiere und die biologische Vielfalt (Biotop-/Nutzungstypen, Tierwelt (Datenrecherche und Untersuchungsergebnisse zu Vögeln, Reptilien, Amphibien, Tagfaltern), Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, FFH-Verträglichkeit, geschützte Biotope gem. §30 BNatSchG/§15 LNatSchG), Landschaft und Erholung (Landschaftsraum, Landschaftsbildqualität, Naturpark Saar-Hunsrück, Wanderwege), Mensch/menschliche Gesundheit (Wohnen, Schallimmissionen), Kultur- und Sachgüter. Darlegung der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern und weiterer Belange des Umweltschutzes, Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung (Ökobilanzierung). Aufzeigen anderweitiger Planungsmöglichkeiten. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) der Umsetzung der festgesetzten Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen.
Gutachten
Geotechnischer Bericht, Erschließung des NBG Moosbruch – Hinter der Anwand in der OG Gusenburg, Baugrunduntersuchung (Umweltgeotechnik gmbH (UGG), 2023).
Grünlandkartierung (Teil 1): Ausweisung von Wohnbauflächen in Gusenburg: Überprüfung von Grünland auf den Schutzstatus gemäß §15 Landesnaturschutzgesetz Rheinland-Pfalz (Hortulus GmbH, 2021).
Grünlandkartierung (Teil 2): Ausweisung von Wohnbauflächen in Gusenburg: Überprüfung von Grünland auf den Schutzstatus gemäß §15 Landesnaturschutzgesetz Rheinland-Pfalz (Nachbeurteilung der übrigen Flächen) (Hortulus GmbH, 2021)
Faunistische Untersuchungen im Bereich des geplanten Baugebietes „Moosbruch“ in Gusenburg (Hortulus GmbH, 2022)
Schalltechnisches Gutachten, Bebauungsplan Teilgebiet „Moosbruch / Hinter der Anwand“ Ortsgemeinde Gusenburg (GSB – Schalltechnisches Beratungsbüro, 2021).
Entwässerungs- /Wasserversorgungsanlagen - Entwässerungskonzept, Erschließung des Neubaugebietes „Moosbruch / Hinter der Anwand“ in der Ortsgemeinde Gusenburg (Fuchs Ingenieurbüro GmbH, 2020).
Ausnahmeantrag
Ausnahmeantrag gemäß § 30 Abs. 3 BNatSchG, Bebauungsplan der Ortsgemeinde Gusenburg, Teilgebiet „Moosbruch / Hinter der Anwand“ (Landschaftsarchitekt Karlheinz Fischer BDLA, Stand: 18.12.2024), aufgrund des vollständigen Verlustes von gesetzlich geschützten Glatthaferwiesen im Norden und Osten des Geltungsbereichs.
Gusenburg, den 06.05.2025
Siegfried Joram, Ortsbürgermeister

Einweihung des Generationentreffs mit Schulgarten am 06.05.2023 in Gusenburg
Zum Artikel: Rund um Hermeskeil Ausgabe 19/2023 >

Anschlussinformationen zum Glasfaserausbau UGG
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Zuwegung Windpark Südseite und Nordseite
Inbetriebnahme-Daten:
WEA Her07 – IBN erfolgte am 31.03.2023 um 11:03 Uhr
WEA Her08 – IBN erfolgte am 31.03.2023 um 10:43 Uhr
WEA Her10 – IBN erfolgte am 13.04.2023 um 11:00 Uhr
WEA Her09 – IBN erfolgte am 20.04.2023 um 08:55 Uhr
Alle vier WEA sind jetzt am Netz und erzeugen Einnahmen für die Ortsgemeinde.